Flugordnung
Stand 05.09.2017
Um eine höchstmögliche Sicherheit auf dem vereinseigenen Modellflugplatz und den angrenzenden Gebieten zu gewährleisten, gelten ab sofort nachfolgende Bestimmungen:
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Der Flugbetrieb ist ausschließlich nach den Vorschriften der vom Regierungspräsidium Kassel ergangenen Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen in der jeweils aktuellen Fassung durchzuführen. Eine Kopie dieser Erlaubnis liegt in unserem Vereinsheim zur Einsicht aus.
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Die Durchführung des Modellfluges ist nur aktiven Mitgliedern des MFC Herborn-Mademühlen erlaubt. Gastflüge sind nur nach Erlaubnis durch den MFC Herborn-Mademühlen und Erledigung der erforderlichen Formalitäten (Versicherungsnachweis, Ausfüllen und Unterschreiben eines speziellen Formulars) möglich.
- Sofern mehr als 3 Flugmodelle (Segelflugmodelle, Motormodelle mit Kolben- oder Elektroantrieb) gleichzeitig betrieben werden oder ein Modell mit Strahlantrieb (Turbinenantrieb) betrieben wird, muss der Flugbetrieb von einem Flugleiter überwacht werden. Der Flugleiter wird vom Vorstand eingesetzt und ist mit allen Vollmachten gemäß der Aufstiegserlaubnis ausgestattet. Der Flugleiter hat ein Flugbuch zu führen, er darf während der Ausübung der Flugleitertätigkeiten selbst nicht am Flugbetrieb teilnehmen.
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Bis zum gleichzeitigen Betrieb von maximal 3 Flugmodellen (Segelflugmodelle, Motormodelle mit Kolben- oder Elektroantrieb, jedoch nicht mit Strahlantrieb) gilt die Nutzung des Fluggeländes als geringfügig im Sinne von Ziffer 8. Abs. 1 der Aufstiegserlaubnis vom 01.12.2006. In diesen Fällen ist ein Flugbetrieb auch ohne Flugleiter zulässig. Die erforderlichen Flugbucheintragungen sind hierbei durch den/die Steuerer selbst vorzunehmen. Die Vorschriften und Auflagen der Aufstiegserlaubnis und dieser Flugordnung sind auch in diesen Fällen zu beachten.
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Für Modelle mit Verbrennungsmotoren gelten folgende Aufstiegszeiten:
Werktags: 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr, sowie Sonn- und Feiertags: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr
- Der Aufstieg ist nur für Flugmodelle bis zu 25 kg Gesamtmasse erlaubt.
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Nicht am Flugbetrieb beteiligten Personen ist der Aufenthalt nur hinter dem Sicherheitszaun gestattet.
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Mit Ausnahme von Sendern im 2,4‑GHz‑Bereich ist das Einschalten von Sendern sonstiger Frequenzbereiche nur nach Entnahme der jeweiligen Frequenzmarke erlaubt.
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Das Überfliegen von Personen und Zuschauern ist grundsätzlich verboten.
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Bei Seilwindenstart ist das gleichzeitige Starten von Flugmodellen mit Elektro‑ oder Verbrennungsmotoren nicht gestattet.
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Das gleichzeitige Fliegen von Hubschrauber‑ und Flächenmodellen ist nicht statthaft.
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Alle Motormodelle müssen mit einem wirkungsvollen Schalldämpfer ausgestattet sein (max. 76 dB(A)/25 m).
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Probeläufe von Motoren bei gleichzeitigem Betrieb von Elektromodellen oder Modellen mit Verbrennungsmotoren sind nicht erlaubt.
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Gegenseitige Rücksichtnahme ist oberstes Gebot! Sollte ein sicherer Start nicht gewährleistet sein, ist der Start zu unterlassen.
- Die Start- und Landebahn darf nur in Längsrichtung benutzt werden. Bei gleichzeitigem Betrieb von Elektro- und Motormodellen in Verbindung mit Seglerschlepp per Motormodell (F‑Schlepp) ist es unbedingt erforderlich, dass die am Flugbetrieb beteiligten Piloten zusammen stehen, um die Start- und Landefolge zu regeln.
Diese Flugordnung gilt in Verbindung mit der vom Regierungspräsidium Kassel ergangenen Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen in der jeweils aktuellen Fassung.
Wir bitten alle Vereinsmitglieder um Verständnis für diese Vorschriften, weisen aber gleichzeitig auch darauf hin, dass bei Nichtbeachtung die Aufstiegserlaubnis und damit die wichtigste Grundlage zur Ausübung unseres Sportes gefährdet ist.